TSE-Pflicht: Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs)

Die Einführung der TSE-Pflicht hat in Deutschland für viele Unternehmen eine große Herausforderung dargestellt. Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) haben Schwierigkeiten, die Anforderungen der TSE zu erfüllen und sich an die neuen Regelungen anzupassen. Einige haben sogar Probleme, die hohen Kosten für die Anschaffung und Wartung einer TSE aufzubringen.

Es gibt jedoch auch positive Auswirkungen der TSE-Pflicht. Durch die Verwendung von TSEs werden die Umsätze von Unternehmen besser dokumentiert und es wird eine höhere Transparenz im Umgang mit Finanzen geschaffen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen zu stärken und die Compliance mit steuerlichen Vorschriften zu erleichtern.

Es gibt auch Anstrengungen, die TSE-Pflicht zu vereinfachen und zu verbessern. Die Bundesregierung hat beispielsweise angekündigt, dass sie die TSE-Pflicht für kleinere Unternehmen lockern und die Kosten für die Zertifizierung von TSEs senken will. Dies soll dazu beitragen, dass sich KMUs besser an die Regelungen anpassen können und die Umsetzung der TSE-Pflicht für sie weniger belastend ist.

Insgesamt ist die TSE-Pflicht bei elektronischen Kassensystemen ein wichtiger Schritt, um Steuerbetrug und Finanzmanipulationen zu verhindern. Es ist jedoch wichtig, dass die Regelungen so gestaltet sind, dass sie für Unternehmen umsetzbar und finanzierbar sind. Mit vereinfachten Anforderungen und niedrigeren Kosten für die Zertifizierung von TSEs könnte dies erreicht werden.

Elektronische Kassensysteme müssen in Deutschland durch die sogenannte "Technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) geschützt werden, um Manipulationen zu verhindern. Die TSE ist eine elektronische Sicherheitseinrichtung, die verhindert, dass bei elektronischen Kassensystemen Umsätze und Belege manipuliert werden können. Sie muss von einem unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfinstitut zertifiziert sein und darf nur von autorisierten Personen verändert werden.

Die Pflicht zur Verwendung einer TSE bei elektronischen Kassensystemen wurde im Rahmen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) eingeführt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Umsätze ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert werden und dass es keine Möglichkeit der Steuerhinterziehung gibt.


Einige Beispiele von Funktionen, die von einer TSE bereitgestellt werden können sind:


  • Speicherung von Belegdaten (z.B. Umsatzbetrag, Datum, Uhrzeit, Artikelnummer)
  • Erstellung von Belegen (z.B. Quittungen, Rechnungen)
  • Übertragung von Belegdaten an ein Finanzamt (z.B. elektronische Steuererklärung)


Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung einer TSE nicht das einzige Mittel ist, um Manipulationen zu verhindern. Unternehmen sollten auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das Durchführen von regelmäßigen Inventur und Überwachung des Zugriffs auf die elektronischen Kassensysteme.

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der TSE erfüllen, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden. Sie sollten sich an ein unabhängiges, staatlich anerkanntes Prüfinstitut wenden, um ihre elektronischen Kassensysteme zertifizieren zu lassen.


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