Gibt es in Deutschland einen Registrierkassenpflicht?

Gibt es in Deutschland einen Registrierkassenpflicht?


Long Story Short – nein!
In Deutschland gibt es keine Registrierkassenpflicht, auch nicht für die Gastronomie. 
Die s.g. offene Ladenkasse bleibt weiterhin erlaubt. 


Die Einführung der Bonpflicht und der „Technischen Sicherheitseinrichtung – TSE“ bei elektronischen Aufzeichnungen – sprich Kassensysteme – sorgt immer wieder für Irritationen in diesem Zusammenhang. 

Obwohl die Nachrüstung oder Neuanschaffung von manipulationssicheren Kassen dazu beitragen soll, Tricksereien zu verhindern, kann das Bargeld dennoch leicht am Fiskus vorbeigeschleust werden. Das Finanzamt ist sich dieser Tatsache bewusst und kontrolliert daher verstärkt die Kassenführung, unabhängig vom verwendeten Kassenmodell. Aus diesem Grund überprüfen Prüfer und Prüferinnen ohne Ankündigung die Kassenbestände und -unterlagen.


Für die Verwendung einer offenen Ladenkasse gelten bestimmte Regeln.

Auch wenn es keine Registrierkassenpflicht für offene Ladenkassen in Deutschland gibt, ist es dennoch erforderlich, die Kasse ordnungsgemäß zu führen.

Daher müssen alle steuerrelevanten Geschäftsvorfälle nach folgendem Schema aufgezeichnet werden:


  • Identität des Verkäufers, einschließlich des Namens, der Firma und der Anschrift, sowie des Käufers
  • Beschreibung des verkauften Produkts oder der Art der Dienstleistung
  • Zahlungsbeträge mit den zugehörigen Steuersätzen (z.B. 7% oder 19%)
  • Steuerbetrag in Euro
  • Gesamtbetrag der Transaktion.


Unternehmen, die eine Registrierkasse nutzen, müssen aber höhere Anforderungen erfüllen, als Unternehmen die keine Registrierkasse verwenden.


In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, eine Registrierkasse zu verwenden. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen an die Führung von Kassen, insbesondere wenn elektronische Kassensysteme verwendet werden. In diesem Fall müssen Unternehmen ihre Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitsausrüstung (TSE) und einer digitalen Schnittstelle ausrüsten, um Manipulationen zu verhindern. Dies wird umgangssprachlich oft als "elektronische Registrierkassenpflicht" bezeichnet, obwohl es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.


In Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht erteilt werden, zum Beispiel für Wochenmarktverkäufer, die ausschließlich über Barzahlung abrechnen und Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkaufen. In diesem Fall kann eine offene Ladenkasse verwendet werden. Diese muss jedoch täglich in einem handschriftlichen Kassenbericht dokumentiert und nummeriert werden.
Unternehmen müssen außerdem alle Daten zur Kassenführung und -programmierung, Kassenbücher, Belege und die Verfahrensdokumentation zehn Jahre lang revisionssicher aufbewahren.


Der verpflichtende Manipulationsschutz umfasst auch eine Belegausgabepflicht und eine verpflichtende An- und Abmeldung elektronischer Kassensysteme und Waagen mit Kassenfunktionen.