Gastronomiebetriebe müssen auf Mehrweg umstellen: Was Sie wissen müssen

Ab 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht: Was bedeutet das für Betroffene? Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Regelungen gemäß § 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sowie Antworten auf die häufigsten Fragen und geben einen Überblick über die Auswirkungen der Mehrwegpflicht.


Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wer von der Mehrwegpflicht betroffen ist. Gastronomiebetriebe, also Restaurants, Cafés und Imbisse, sind verpflichtet, Getränke und Speisen in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Mehrwegbecher für Getränke und Mehrwegbehälter für Speisen.


Die Mehrwegpflicht: Ein Überblick Wer ist betroffen von der Mehrwegpflicht?

Die Mehrwegpflicht gilt für Betriebe, die To-go-Angebote anbieten und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Verwendung von Einwegverpackungen für verzehrfertige Lebensmittel aus oder mit Kunststoff und/oder Einweg-Getränkebechern
  • Befüllung dieser Verpackungen vor Ort oder innerhalb des Betriebs.
  • Verkaufsfläche größer als 80 m2 oder mehr als 5 Beschäftigte.

Was fordert die Mehrwegpflicht?

  • Angebot von Alternativen zu vorhandenen Einwegverpackungen aus oder mit Kunststoff, damit Kunden die Wahl haben Speisen und Getränke dürfen in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein, Pfandgebühren sind jedoch erlaubt.
  • Das Angebot von Mehrwegverpackungen muss gut sichtbar und lesbar für Kunden angezeigt werden
  • Rücknahme eigener Mehrwegverpackungen ist Pflicht.


Was gilt für kleine Betriebe?

Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 m2 und 5 oder weniger Beschäftigten (bei mehreren Filialen wird die Gesamtzahl der Mitarbeiter berücksichtigt) gelten als kleine Betriebe und haben folgende Regelungen:


  • Bereitstellung eigener Mehrwegverpackungen ist nicht vorgeschrieben
  • Auf Wunsch des Kunden müssen jedoch dessen mitgebrachte Behältnisse befüllt werden
  • Diese Möglichkeit muss durch einen Aushang angekündigt werden.

Einwegverpackungen, wie beispielsweise Plastikbecher oder Pappteller, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Die Mehrwegpflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll der Verbrauch von Einwegverpackungen reduziert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren. Zum anderen soll die Rückführung und Wiederverwendung von Mehrwegverpackungen gefördert werden.


Für Gastronomiebetriebe bedeutet die Mehrwegpflicht eine Umstellung ihres Geschäftsmodells. Sie müssen sich mit den verschiedenen Mehrwegsystemen auseinandersetzen und entscheiden, welche für sie am besten geeignet sind. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Einige Betriebe können Mehrwegverpackungen kaufen und an ihre Kunden ausgeben. Andere Betriebe können sich an Mehrwegsystemen beteiligen, bei denen die Verpackungen von einem Dienstleister bereitgestellt werden.


Für Kunden bedeutet die Mehrwegpflicht, dass sie beim Kauf von Getränken und Speisen in Gastronomiebetrieben Mehrwegverpackungen verwenden müssen. Möglicherweise müssen sie eine Pfandgebühr zahlen, die sie beim Rückgabe der Verpackung zurückerhalten.


Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Betriebe, die nur sehr geringe Mengen an Verpackungen verwenden, sind von der Pflicht befreit. Auch temporäre Veranstaltungen, wie beispielsweise Straßenfeste, fallen nicht unter die Mehrwegpflicht. In diesen Fällen können Einwegverpackungen weiterhin verwendet werden.


Es ist wichtig zu beachten, dass die Mehrwegpflicht nicht nur eine Verpflichtung für Gastronomiebetriebe ist, sondern auch eine Chance für sie darstellt. Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen können sie ihre Umweltbilanz verbessern und ihre Nachhaltigkeit unter Beweis stellen. Zudem können sie durch die Nutzung von Mehrwegsystemen auch Kosten sparen.


Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Mehrwegpflicht spielt die Rücknahme- und Verwertungssysteme. Diese sind dafür verantwortlich, die eingesammelten Mehrwegverpackungen zu sortieren, zu reinigen und wiederaufbereiten. Auf diese Weise können sie erneut verwendet werden und müssen nicht als Abfall entsorgt werden.

Fazit: Die Mehrwegpflicht, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat das Ziel, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und die Rückführung und Wiederverwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Gastronomiebetriebe müssen sich an die neuen Regelungen anpassen und Mehrwegverpackungen anbieten. Kunden müssen beim Kauf von Getränken und Speisen in Gastronomiebetrieben Mehrwegverpackungen verwenden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Mehrwegpflicht und Rücknahme- und Verwertungssysteme, die dafür sorgen, dass die Mehrwegverpackungen wiederverwendet werden können.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Regelungen der Mehrwegpflicht je nach Bundesland unterschiedlich sein können und es empfiehlt sich, sich vor Ort bei der zuständigen Behörde zu erkundigen. Es ist auch wichtig, regelmäßig über die aktuellen Regelungen und Änderungen informiert zu sein, um sicherzustellen, dass man sich innerhalb der geltenden Gesetze und Vorschriften befindet.